AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Gold & Silber Kontor AG
Stand: 03.09.2019
1. Rechtsverhältnis
Die Gold & Silber Kontor AG (GSK AG) ist ein Händler mit Edelmetallen, welche zum Kauf und zur Lagerung angeboten werden. Die rechtliche Grundlage bilden der Edelmetallkauf- und Lagervertrag (EKL) sowie die vorliegenden AGB. Für jeden Kauf muss ein separater EKL abgeschlossen werden. Verträge mit ratierlichen Zahlungen sind nicht vorgesehen.
2. Edelmetalllager
Der Kunde hinterlegt die gekauften Edelmetalle in der Regel als Sammelverwahrung mit Anrecht auf Teil eines Ganzen in den zoll- und mehrwertsteuerfreien Lagern der GSK AG. Werden Edelmetalle im Gegenwert von 1 Kilogramm Gold, Platin, Palladium oder 1.000 Unzen Silber gekauft, so können – kaufvolumenabhängig – die Edelmetallbarren mit Seriennummern auf den Käufer registriert werden.
3. Gebühren, Zinsen
Die Lagergebühr beträgt 1,5 % p. a. (plus MwSt) des tagesaktuellen Briefkurses der GSK AG, erstmals berechnet (pro rata temporis) und fällig am Tag des Edelmetalleinkaufes und weiterhin im voraus jeweils per 1. Januar jeden Jahres.
Die Lagergebühr wird jeweils direkt dem Edelmetalllagerbestand abgezogen und berechnet sich auf der Grundlage der Ziffer 7 dieser AGB. Es besteht kein Recht auf Verrechnung der Lagergebühr pro rata temporis bei unterjährigem Verkauf oder Entnahme des eingelagerten Edelmetallbestandes. Das Edelmetalllager des Kunden wird nicht verzinst, eventuell anfallende Zinsen stehen der GSK AG zu.
4. Provision
Der EKL-Vermittler vereinbart mit dem Käufer eine Provision von regulär und maximal 5% der Kaufsumme. Die Provision ist geschuldet und fällig mit der Zahlung der Kaufsumme bei Erstabschluss sowie bei Aufstockung eines bestehenden Edelmetalllagers. Der Kunde hat kein Recht auf Verrechnung der Provision pro rata temporis bei unterjährigem Verkauf oder Entnahme des eingelagerten Edelmetallbestandes.
5. Edelmetallart und -form
Der Kunde bestimmt in welchem Verhältnis er Gold, Silber, Platin und/oder Palladium kauft und einlagert. Die GSK AG lagert vorwiegend 1 Kilogramm Gold-, Platin- und Palladiumbarren sowie 1.000 Unzen Silberbarren (eine Unze / one troy ounce entspricht 31,10348 Gramm) ein, weshalb die im Lagerbestand ausgewiesenen Edelmetalle grundsätzlich als Teil eines Ganzen zu verstehen sind. Aus Flexibilitäts- und Diversifikationsgründen können neben Barren auch bis zu 25 % des Metallbestandes als kleinere Anlageeinheiten erworben werden. Es ist zu beachten, dass die Gewichte bei den 1.000 Unzen Silberbarren zwischen ca. 900 und ca. 1.100 Unzen schwanken, weshalb die Edelmetallzuweisung je Käufer zusätzlich in Gramm erfolgt.
6. Edelmetalleinheiten
Die GSK AG kann für Gutschriften, Belastungen und physische Auslieferungen minimale Gewichts- und Stückeinheiten vorschreiben, wie z. B. Granulate, Barren und gängige Anlagemünzen, aufgeführt in Stück mit den entsprechenden Gewichtsangaben in Gramm oder Unzen.
Gängige Anlagemünzen wie z. B. Napoleon, Kaiser Wilhelm, Vreneli usw. werden nach dem von der GSK AG festgesetzten Briefkurs ohne numismatische Wertung wie Jahrgang, Qualität, Erhaltung, Seltenheit, usw. bewertet, wobei der Kunde lediglich den Anspruch auf den Material- jedoch nicht den etwaigen numismatischen Wert hat.
7. Bezahlung und Kauf der Ware
Mit Unterschrift des EKL ist der Kauf unter Berücksichtigung des Widerrufsrechtes rechtsgültig zustande gekommen. Die Kaufsumme plus Provision ist spätestens mit Ablauf der Widerrufsfrist fällig. Erfüllungsort ist der Sitz der GSK AG.
Der Kunde kann die Kaufsumme entweder direkt an das treuhänderisch verwaltete Konto der GSK AG oder auf das Konto eines mit der GSK AG korrespondierenden Rechtsanwaltes in Deutschland überweisen. Sämtliche Gebühren (Rechtsanwalt, Bank usw.) trägt der Käufer.
Die Edelmetalle werden nach Eingang des vollständigen Kaufbetrages auf dem Bankkonto der GSK AG in Liechtenstein binnen 5 Bankarbeitstagen zu den Briefkursen der GSK AG für den Kunden eingekauft. Die GSK AG trägt keine Verantwortung für Währungsschwankungen und Wechselkurse. Edelmetalle werden in US Dollar gehandelt und in die jeweilige Währung des Kunden gemäß Kaufvertrag gewechselt. Hieraus möglicherweise entstehende Wechselkursspesen sowie Wechselkursverluste trägt der Käufer.
Die Geld- und Briefkurse der GSK AG berechnen sich entweder auf der Grundlage des jeweiligen tagesaktuellen Londoner Nachmittags-Fixings (London Fixing p.m.) oder des tatsächlichen Handelspreises für die entsprechende Edelmetallart plus einer Handelsspanne für Kleinsortenlieferzuschläge, Bearbeitungs- und Administrationskosten, Versicherungen, Transportkosten usw. Die den üblichen Marktschwankungen unterliegenden jeweiligen Auf- oder Abschläge werden auf Anfrage mitgeteilt.
8. Lagerbestand
Ein Auszug über den Lagerbestand wird jährlich erstellt und an die im EKL genannte Adresse postalisch zugestellt. Unstimmigkeiten sind der GSK AG binnen 14 Tagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen, andernfalls gilt der ausgewiesene Lagerbestand als akzeptiert. Der Kunde trägt einen aus verspäteter Beanstandung entstandenen Schaden. Sofern nicht ausdrücklich (kaufvolumenabhängig) 1 Kilogramm Gold-, Platin- und Palladium- sowie 1.000 Unzen Silberbarren erwähnt werden, weist der Lagerauszug grundsätzlich einen Anspruch auf den Teil eines Ganzen aus.
9. Legitimation, Verkäufe
Alle Verkaufsaufträge sind schriftlich zu erteilen, wobei eine beglaubigte Passkopie und bei Firmen zusätzlich ein beglaubigter Handelsregisterauszug beizulegen sind. Die GSK AG prüft die Legitimation des Kunden, haftet aber bei Anwendung der geschäftsüblichen Sorgfalt nicht für den Schaden, der durch das Nichterkennen von Legitimationsmängeln, vor allem durch Fälschungen entstehen könnte.
Diesbezüglich sind Zustelladressen, Zweitinhaber, Vollmachten, letztwillige Verfügungen usw. für die GSK AG unbeachtlich, weshalb jede Haftung ausdrücklich abgelehnt wird. Der Käufer haftet mit dem eingelagerten Material für die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten.
Für schriftliche Verkaufsaufträge wird in der Regel sofort nach Eingang ein Geldkurs gemäss Ziffer 7 für die entsprechende Edelmetallart berechnet. Bei allgemeiner Panik, chaotischen oder zwangsregulierten Märkten, höherer Gewalt usw. kann es zu erheblichen Verzögerungen in der Berechnung eines Geldkurses kommen. Die GSK AG lehnt dafür jede Haftung ab.
Der Kunde ist frei, den Geldkurs der GSK AG zu akzeptieren, oder sich für diesen Geldkurs Edelmetalle physisch ausliefern zu lassen und anderweitig zu verkaufen. Die GSK AG ist nicht verpflichtet, den Lagerbestand des Kunden anzukaufen.
10. Physische Auslieferung
Der Kunde kann jederzeit die Auflösung seines Edelmetalllagers verlangen, wobei folgendes zu beachten ist:
a) Ganze Edelmetallbarren: Sofern der Kunde den Gegenwert von 1 Kilogramm Gold-, Platin-, Palladium- und/oder 1.000 Unzen Silberbarren bzw. ein Vielfaches davon eingelagert hat, wird ihm diese Menge physisch ausgeliefert.
b) Fraktionen: Fraktionen werden grundsätzlich in Geldwert nach Ziffer 7 umgerechnet. Nach Wahl der GSK AG wird dann der Geldwert entweder in Edelmetallkleinmengen nach Ziffer 6 umgerechnet und ausgeliefert oder ausgezahlt. Der Kunde ist auch berechtigt die Differenz zu einem Edelmetallbarren aufzuzahlen und sich diesen ausliefern zu lassen.
Die physische Auslieferung der Edelmetalle erfolgt auf Kosten des Kunden, wobei z. B. Frachtkosten, Versicherungen, Mehrwertsteuern, Administrations- und Bearbeitungsgebühren, Fahrtkosten, Zölle und weitere länderspezifische Abgaben zu entrichten sind. Die Bereitstellung der Edelmetalle benötigt mindestens 14 Arbeitstage.
11. Kündigung des Lagervertrages
Die Parteien können den Lagervertrag jederzeit schriftlich kündigen, wobei für die Abwicklung die Ziffern 9 ff. zu beachten sind. Im Falle der Kündigung behält sich die GSK AG in Extremsituationen wie z. B. des Ausfalls des internationalen Zahlungsverkehrs, der Nichtakzeptanz von Währungen o. ä. das Recht vor, anstelle des Geldbetrages aus Verkauf die Edelmetalle zu liefern, sofern der Kunde dennoch auf die Auflösung seines EKL zu einem solchen Zeitpunkt besteht.
12. Datenschutz und Steuern
Zur Einhaltung der internationalen und nationalen Gesetzgebung bezüglich der sogenannten „Geldwäscherei“ ist der Kunde anhand eines amtlichen Dokuments vom Vermittler zu identifizieren. Die GSK AG untersteht bezüglich der Kundendaten der Schweigepflicht, weshalb keinerlei Auskünfte an außenstehende Dritte erteilt werden. Die Besteuerung und die übrigen steuerlichen Auswirkungen für den Kunden richten sich nach den steuergesetzlichen Vorschriften in seinem Domizilland. Es wird dem Kunden empfohlen, im Zweifelsfall einen Steuerspezialisten zu konsultieren.
13. Risikohinweise
Edelmetalle gehören zur Kategorie der Rohstoffe. Obwohl deren Vorkommen in der Natur endlich ist und sie künstlich nicht reproduzierbar sind, ist dies keine Gewähr für eine künftige und konstante Preiserhöhung. Die Vergangenheit zeigt, dass willkürliche Marktbeeinflussungen von privater wie auch staatlicher Seite die Edelmetallpreise erheblich beeinflussen können, weshalb eine hohe Preisvolatilität in Kauf genommen und im ungünstigen Moment sogar mit einem Geldverlust gegenüber dem ursprünglichen Kaufpreis gerechnet werden muss (z. B. bei Verkaufsdruck für den Kunden während eines Preisrückganges). Aus Diversifikationsgründen sollte ein Kauf von Edelmetallen einen bestimmten Teil (abhängig vom individuellen Absicherungsbedürfnis) des gesamten Vermögens nicht überschreiten. In jedem Falle ist der Kauf von Edelmetallen langfristig zu betrachten, wobei stetige Zukäufe den Durchschnittskaufpreis senken können. Von Käufen auf Kredit wird abgeraten. Die GSK AG lehnt jegliche Haftung für Verluste ab. Ebenso übernimmt die GSK AG keinerlei Haftung insbesondere für die Metallauslieferung und Metallverkäufe bei Ereignissen wie Krieg, höherer Gewalt, chaotischen Märkten, allgemeiner Panik, staatlichen Eingriffen usw. Die GSK AG ist kein Finanzdienstleister oder Vermögensverwalter, sondern Edelmetallhändler. Somit erteilt die GSK AG keine „Anlageberatung“, sondern verkauft ausschließlich physisches Edelmetall und lagert es ein.
14. Gültigkeit und Änderungen der AGB
Diese AGB ersetzen alle vorhergehenden. Sie sind integrierender Bestandteil des EKL. Mündliche Nebenabreden sind nichtig. Die GSK AG behält sich jederzeit Änderungen der AGB vor, insbesondere aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Vorgaben. Diese werden dem Kunden in geeigneter Form, vorab schriftlich, zur Kenntnis gebracht und treten 14 Tage nach Erhalt in Kraft.
15. Salvatorische Klausel
Sollte nach dem Recht einer Rechtsordnung zu irgendeiner Zeit eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar werden, so bleibt die Rechtmäßigkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen AGB sowie des EKL unberührt.
16. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der GSK AG unterstehen Liechtensteinischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist Vaduz, Fürstentum Liechtenstein. Die GSK AG hat auch das Recht, den Kunden bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
17. Widerrufsrecht
Der Kunde kann den EKL innerhalb von 14 Tagen nach Unterschriftsdatum ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Es gilt das Datum des Poststempels. Allfällig überwiesenes Geld wird – abzüglich Bank-, Treuhand und Administrationsspesen – zurückerstattet. Der Kunde verwirkt das Widerrufsrecht, wenn er den vereinbarten Kaufpreis innerhalb der Widerrufsfrist zahlt.
Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, die AGB gelesen, verstanden und erhalten zu haben. Er anerkennt ausdrücklich den Inhalt und die Bedingungen der AGB.